Im Entwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, welches vom Bundeskabinett gebilligt wurde, ist die Erhöhung der steuerfreien Übungsleiterpauschale beschlossen worden. Dies bedeutet für die Übungsleiter, dass der ausgezahlte Betrag in Höhe von 2400 € nicht mehr steuerpflichtig ist. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 € angehoben wird.

Weitere Ziele des Gesetzes sind, Rechts- und Planungssicherheit für steuerbegünstigte Vereine herzustellen, Verfahrenserleichterungen für die Mittelverwendung zu ermöglichen, Optionen zur Rücklagenbildung und Vermögenszuführung zu eröffnen und die Haftung für ehrenamtlich Tätige bezüglich der Spendenverwendung zu entschärfen.

Es ist Ziel der Koalition, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern. „Dadurch wird es den steuerbegünstigten Vereinen und den ehrenamtlich Tätigen möglich, ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen“, so Schröder.

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