Auf einer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) am 11. Februar 2016 veranstalteten Konferenz zur Industrie 4.0 nahm Ole Schröder an einer Podiumsdiskussion zu den rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung teil.

Ole Schröder wies darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten immer schwieriger wird. Die Kommunikation von Sensoren und Maschinen insbesondere bei Industrie 4.0 führt dazu führt, dass immer öfter eine unüberschaubare Vielzahl von Daten erhoben wird. Es müsse geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen einzelne Daten und Informationen einen Personenbezug aufweisen. Das sei auch für die Frage nach dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts entscheidend.

Ole Schröder äußerte sich auch zu der aktuellen Diskussion um die Frage des Eigentums an Daten. Er hinterfragte die undifferenzierte Parole „Meine Daten gehören mir!“. Obwohl diese auf den ersten Blick eingängig erscheint, sei es ein Missverständnis anzunehmen, dass der Datenschutz dem absoluten Schutz der Daten des Einzelnen dient. Daten sind Grundlage für die freie Kommunikation und den Informationsaustausch, sie sind Grundlage des sozialen Zusammenlebens.

Das hat schon das Bundesverfassungsgesetz 1983 im Volkszählungsurteil festgestellt. Der Schutz der Privatsphäre könne nur kontextbezogen erfolgen, weshalb zum Beispiel Informationen über die Gesundheit sensible Daten sind und eines besonderen Schutzes bedürfen. Würde es einen absoluten Schutz des einzelnen Datums geben, wären viele Online-Dienste wie zum Beispiel Suchmaschinen, bei denen zahlreiche personenbezogene Daten offenbart werden, nur noch in einem eingeschränktem Maße nutzbar.

Die Herausforderung besteht darin, die Rechte des Einzelnen mit den Informations- und Kommunikationsrechten Dritter oder den Interessen der Allgemeinheit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Mit Blick auf die neuen Gefahren für die Privatsphäre, wie etwa bei der Profilbildung, hat der Staat eine Schutzpflicht für das schwächere Rechtssubjekt. In den meisten Fällen ist das derjenige, der die Algorithmen nicht durchschaut und der nicht über überragende Rechnerkapazitäten verfügt.

Ole Schröder machte deutlich, dass wir eine moderne Datenpolitik brauchen. Diese müsse die digitale Selbstbestimmung des Einzelnen ermöglichen und sie in einen angemessenen Ausgleich mit den großen ökonomischen Chancen bringt, die die Digitalisierung unserer Gesellschaft bietet.

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