Ole Schröder: „Die neue Regelung kommt Menschen und Familien zugute, die auf Grund gesellschaftlichen oder politischen Drucks gezwungen wurden, ihre Namen abzugeben. Das gilt beispielsweise für Aramäer, die in den 1930er Jahren in der Türkei Vor- und Familiennamen annehmen mussten, die nicht ihrer christlichen Tradition entsprachen. Diesen Menschen wollen wir es ermöglichen, ihre Identität zu wahren und ihre jahrtausendealte christlichen Traditionen zu pflegen.“
Die neue bundeseinheitliche Regelung gilt für alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihre ursprünglichen Vor- oder Familiennamen zwangsweise aufgrund von Verfolgung und Unterdrückung abgeben mussten. Bisher war es für diese Menschen schwierig, ihre ursprünglichen Namen in deutschen Standesämtern wiederzuerlangen.
Ole Schröder hatte das Thema als zuständiger Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen, den CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker und Helmut Brandt, vorangebracht. Die Neuerung wurde heute (18.02.2014) als Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 19. Februar in Kraft treten.

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