Die Menschen im Kreis Pinneberg profitieren von der Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative für Pflegekräfte der Bundesregierung, wie der Bundestagsabgeordnete Ole Schröder bei seinem Besuch im Dana Pflegeheim in Appen berichtet. Die im Dezember 2012 unterzeichnete Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive wird helfen, den Fehlbedarf an Pflegekräften deutlich zu reduzieren. Heute sind ca. 2,4 Millionen hilfe- und pflegebedürftig, im Jahr 2030 werden es über 3,3 Millionen Menschen sein. Aus diesem Grund sollen bis zum Jahr 2015 die Ausbildungszahlen jährlich um 10 Prozent gesteigert werden. Weiterhin soll die Attraktivität des Berufsfeldes zum Beispiel durch eine bessere Gesundheitsförderung und eine leistungsgerechte Vergütung gesteigert werden. „Nur so kann der Pflegebereich zukunftsgerecht etabliert werden“, so Schröder.

Schröder verwies bei seinem gemeinsamen Besuch mit Karl Heinz Starck, dem Landesvorsitzenden der Seniorenunion, auf die Einigung zwischen Bund, Bundesagentur für Arbeit und Ländern, die auch die Finanzierung des drittem Umschulungsjahres in der Altenpflege durch die Bundesagentur wieder ermöglicht.

„Die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres ist eine wichtige Voraussetzung, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. In absehbarer Zeit werden in Deutschland mehr pflegebedürftige Menschen leben. Wir wollen, dass diese Menschen eine qualitativ hochwertige und gute Pflege erhalten. Da können wir uns nicht leisten, dass diejenigen, die in den Pflegeberuf wechseln wollen, an der Finanzierung scheitern“, so Schröder.

Schröder lobte die Anstrengungen der Dana bei der Fachkräfteanwerbung. Hier werden neue Wege gegangen und auch Arbeitskräfte aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten unter anderem aus Spanien eingesetzt. Schröder ist erfreut, dass das Kieler Sozialministerium in der Diskussion um die Sprachkurse nach erheblichen Druck durch die Bundesfamilienministerin Frau Dr. Schröder und einer Intervention durch ihn selbst doch noch eingelenkt hat. So wird es nunmehr den Pflegekräften ermöglicht, den Sprachkurs berufsbegleitend neben der Arbeit zu absolvieren und nicht wie zuvor gefordert, bei der Einreise nach Deutschland den Sprachnachweis B 2 vorzulegen.

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