Durch das Übereinkommen wird die erste internationale Rechtsgrundlage gegen Spielmanipulationen geschaffen, die auch für Staaten außerhalb des Europarats offen ist. Ole Schröder erklärte bei der Unterzeichnung: „Das Übereinkommen leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports. Gemeinsam setzen wir ein deutliches Zeichen gegen sportwettbezogene Manipulationen durch transnational organisierte Kriminalität.“

Mit dem Übereinkommen sollen Strukturen im Sport geschaffen, eine effektive Sportwettenregulierung initiiert sowie die nationale und internationale Kooperation verbessert werden. Hierzu dient vor allem die Benennung einer Nationalen Plattform zur Koordinierung, Erfassung, Analyse und Verteilung von relevanten Informationen. Ziel ist ferner die Sicherstellung strafrechtlicher Mindeststandards durch innerstaatliche Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung der Manipulation von Sportwettkämpfen.

Deutschland hat sich an dem Entstehungsprozess des Übereinkommens aktiv eingebracht und dessen Inhalte an den entscheidenden Stellen maßgeblich mitbestimmt. Zudem hat Deutschland mit der 5. UNESCO-Weltkonferenz für Sportminister 2013 wesentlich dazu beigetragen, dass die Ziele des Übereinkommens mehr als 120 UNESCO-Staaten vorgestellt wurden.

Ole Schröder, hat die Konvention für Deutschland unterzeichnet und in diesem Zusammenhang unterstrichen: „Für Deutschland hat das Übereinkommen ein besondere sportpolitische Bedeutung. Wir schützen damit den Sport vor der weltweiten Bedrohung durch Spiel- und Wettmanipulationen, die potentiell alle Sportarten erfassen kann. Ich freue mich, dass Staaten, Wettanbieter und Sport gemeinsam an einem Strang ziehen, und wir diesem globalen Phänomen gemeinsam und entschlossen begegnen.

Die Inkraftsetzung des Übereinkommens setzt auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz voraus.

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