Die Sicherheitslage erlaubt nach wie vor Rückführungen in bestimmte Provinzen des Landes. Dazu erklärt Ole Schröder:

„Der Landesinnenminister verweigert sich erneut der Verantwortung, den Rechtsstaat und die Grundsätze unseres Asylsystems auch durchzusetzen. Abgelehnte Asylbewerber müssen in ihre Heimatländer zurückkehren. Das gilt auch für Afghanistan, wo es Provinzen gibt, in denen die Lage vergleichsweise sicher und stabil ist. Mehr als 3.200 freiwillige Rückkehrer im vergangenen Jahr sind der Beleg, dass diese Einschätzung richtig ist und wir auch Rückführungen nach Afghanistan verantwortungsvoll und konsequent durchführen können, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt.“

Aktuelle Einschätzungen zur Sicherheitslage in Afghanistan stehen nicht im Widerspruch zu einer konsequenten Rückführungspolitik abgelehnter afghanischer Asylbewerber. In den meisten Provinzhauptstädten sowie den Regionen Kabul, Herat, Bamiyan und Panjshir ist die Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung ausreichend sicher. Einer jüngst durch UNHCR veröffentlichten Einschätzung, wonach sich die Sicherheitslage in Afghanistan im vergangenen Jahr verschlechtert habe, wird bereits dadurch Rechnung getragen, dass im Asylverfahren in jedem Einzelfall Schutzansprüche und etwaige Abschiebehindernisse in Afghanistan sorgfältig geprüft werden. In den Fällen jedoch, in denen die Anträge nach genauer Einzelfallprüfung und oftmals nach einem Gerichtsverfahren abgelehnt werden, ist es für die Akzeptanz des Asylsystems entscheidend, dass die abgelehnten Asylbewerber Deutschland auch tatsächlich verlassen.

Ole Schröder dazu: „Spätestens der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin hat gezeigt, dass wir unsere Rückführungspolitik grundlegend ändern müssen. Der von der SPD-geführten Landesregierung in Schleswig-Holstein angekündigte generelle Abschiebestopp nach Afghanistan ist dafür das falsche Signal. Ich fordere den Landesinnenminister auf, Afghanen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, auch tatsächlich in ihre Heimat zurückzuschicken.“

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