Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500g vor der Geburt versterben. Der Bundestag hatte im Mai 2013 auf Initiative der damaligen Bundesregierung das deutsche Personenstandsrecht geändert. Es wurde dabei die Möglichkeit geschaffen, sich an das Standesamt zu wenden und eine Geburtsurkunde mit Namen des Kinders und der Eltern zu erhalten. Dieses Recht gilt rückwirkend auch für Fälle, die bis zu zehn Jahre zurückliegen können. Auf das Thema aufmerksam gemacht hatte eine Onlinepetition an den Bundestag mit weit als 40.000 Unterschriften. Die Eltern erhalten seitdem eine standesamtliche Bescheinigung für das Familienstammbuch womit sie das Recht haben, ihr Kind auch mit einem Namen bestatten zu lassen.
"Der Verlust eines Kindes auch vor der Geburt bedeutet für die werdenden Eltern eine enorme seelische Belastung. Ich kann daher gut nachvollziehen, dass es unerträglich ist, wenn das Kind so behandelt wird, als wäre es nie da gewesen. Jetzt kann auch die Geburt eines Toten Kindes unter 500 Gramm durch eine Urkunde des Standesamtes beglaubigt und für das Stammbuch dokumentiert werden. Das hilft den Eltern auch bei Ihrer Trauer," so Ole Schröder.
Bei den Regio Kliniken im Kreis Pinneberg werden betroffene Eltern seit Jahren individuell betreut und beraten. Die Regio Klinken vermitteln den Eltern auf Wunsch Kontakten zu Bestattern und helfen mit, die Kinder würdevoll zu bestatten. „Für den Umgang mit Sternenkindern hat unser geburtshilfliches Team einheitliche Verfahren festgelegt, um den Eltern einen würdevollen Abschied zu ermöglichen,“ erklärt Dr. Stefan Geist, Chefarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe am Regio Klinikum Pinneberg.
Birgit Buchloh, die Leitende Hebamme der Regio Kliniken ergänzt hierzu: „Jede Geburt eines Sternenkindes ist anders, daher bieten wir allen Betroffenen individuell Hilfe und Begleitung an. Unsere Verfahren sind dabei Orientierungshilfe. Wir eröffnen bereits seit Jahren jeder Mutter bzw. allen Eltern von „Sternenkindern“ die Möglichkeit, ihr Kind unabhängig vom Geburtsgewicht zu bestatten.“

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