Bisher wurden die Daten über Waffenbesitz in Deutschland bei über 550 einzelnen Behörden gespeichert, die nicht miteinander vernetzt waren. Schröder: „Dieses Hindernis bei der polizeilichen Ermittlung können wir jetzt beseitigen. Mit dem Nationalen Waffenregister werden beim Bundesverwaltungsamt zukünftig wichtige Informationen darüber abrufbar sein, wer eine Waffe besitzt, wo er sie erworben hat, welcher Art die Waffe ist und welche Vorbesitzer die Waffe hatte.“

So hätten beispielsweise die Ermittlungen zum NSU mit einem Nationalen Waffenregister schneller zum Erfolg führen können. Schröder: „Wird an einem Tatort oder in der Wohnung eines Verdächtigen eine Waffe gefunden, so lässt sich jetzt bundesweit per Knopfdruck zurückverfolgen, woher die Waffe stammt und wer sie in der Vergangenheit legal besessen hat. Das kann der Polizei entscheidende Hinweise liefern.“

Im Kreis Pinneberg ist nach wie vor der Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung für die Datenerhebung zuständig. Neu ist, dass die Informationen für die ermittelnden Beamten deutschlandweit schnell und zentral verfügbar sind.

Nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 hatte die Bundesregierung zusammen mit anderen Änderungen im Waffenrecht die zügige Einrichtung des Waffenregisters beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fand schließlich im April 2012 eine breite, parteiübergreifende Unterstützung.

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