... genau zu prüfen, ob ein Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Medikamente der richtige Weg ist: „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie es das Bundesministerium für Gesundheit in einem entsprechenden Gesetzentwurf vorsieht, ist eine Möglichkeit, um auf das EuGH-Urteil vom letzten Jahr zu reagieren. Ob eine solche scharfe Regelung aber wirklich notwendig ist, muss nun zunächst mit den Sachverständigen sehr genau diskutiert werden. Verbote sind oftmals nicht die beste Lösung“, so Schröder.

Nach der Arzneimittelpreisverordnung gilt in Deutschland bei der Abgabe
verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein fester Preis. Die Gewährung von Preisnachlässen ist somit grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung galt bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im letzten Jahr unabhängig davon, ob das Arzneimittel durch die
Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke im In- oder Ausland abgegeben wurde.

Der EuGH hatte dann entschieden, dass diese Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs für Versandapotheken aus dem europäischen Ausland darstellt. Damit verstößt die Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung für Versandapotheken des europäischen Auslands gegen europäisches Recht. Inländische Apotheken vor Ort bzw. Versandapotheken sind aber weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden, d.h. es gilt ein fester Preis pro verschreibungspflichtigem Medikament und es können keine Rabatte gewährt werden. Versandapotheken im europäischen Ausland, wie „Doc Morris“ mit Sitz in den Niederlanden, haben damit jetzt einen Wettbewerbsvorteil, da sie Versicherten – anders als inländische Apotheken - Preisnachlässe gewähren können.

Ziel der Koalition ist es, auch nach dem Urteil gleiche Rahmenbedingungen für alle Apotheken zu schaffen, so dass auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelberatung und -versorgung vor Ort von akut oder chronisch kranken Patienten sichergestellt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte dafür einen Gesetzentwurf erarbeitet, der derzeit regierungsintern beraten wird.

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