Meine Damen und Herren,

ich möchte mit zwei Zitaten beginnen:

„Wer sichtbar hilft, produziert unter Umständen mehr Nachfrage nach dieser Hilfe, als er befriedigen kann oder will. Diesem Problem muss man sich stellen.“

Das sind Worte von Gertrude Lübbe-Wolff, von 2002 bis 2014 Richterin am Bundesverfassungsgericht.

Das zweite Zitat ist von Bundespräsident Joachim Gauck:

„Unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind endlich“

Deutschland und Europa werden auf unabsehbare Zeit mit dem Thema Migration und Flüchtlinge konfrontiert sein. Menschen werden vor Bürgerkriegen und Krisen ebenso fliehen, wie vor Armut und Perspektivlosigkeit.

In der Diskussion um den richtigen Umgang mit Flüchtlingen bringt es daher wenig, sich über Obergrenzen zu streiten.
Unsere wichtigste Aufgabe ist es vielmehr, die Migrationsströme zu steuern. Europa hat das in den vergangenen Monaten in Angriff genommen. Verglichen mit der Situation vor einem Jahr, sind wir dabei ein gutes Stück vorangekommen.

Die Politik des Durchwinkens auf der Westbalkanroute ist beendet. Die Schließung der Balkanroute und das EU-Türkei Abkommen haben den Flüchtlingszustrom nach Deutschland deutlich reduziert. Zwischen August 2015 und August 2016 sind die Zahlen der zu uns kommenden Flüchtlinge um 80% zurückgegangen.

Wir haben ebenfalls Fortschritte beim Schutz der EU-Außengrenzen gemacht. Frontex wird zu einer europäischen Küstenwache ausgebaut. Die rechtlichen Grundlagen haben wir in Brüssel in nur einem dreiviertel Jahr geschaffen. Jetzt kommt es darauf an, die Verordnung auch ebenso rasch umzusetzen.

Dazu zählt vor allem, dass die EU einen eigenen Beitrag zum Schutz ihrer Außengrenzen an der Westbalkanroute leistet. Der geplante Einsatz von Frontex an der mazedonisch-griechischen Grenze und auch der Einsatz an der bulgarischen Grenze sind dafür wichtige Schritte.

Frontex-Einsätze tragen dazu bei, dass wir die Kontrolle über Migrationsströme zurückgewinnen. Ein besserer Schutz der EU-Außengrenzen an der Westbalkan-Route verringert außerdem die Abhängigkeit vom EU-Türkei Abkommen.

Die neue Frontex-Verordnung ist aber auch aus einem weiteren Grund von besonderer Bedeutung. Sie stellt ein Junktim her zwischen dem wirksamen Schutz der Außengrenzen und dem Erhalt des binnengrenzfreien Schengenraums.

Wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage oder nicht willens ist, die europäischen Außengrenzen wirksam zu schützen, können befristete Binnengrenzkontrollen eingeführt werden.
Das erhöht den Druck auf Staaten wie Griechenland, angebotene Unterstützung beim Schutz der EU-Außengrenzen anzunehmen.

Ein wirksamer Außengrenzschutz allein, wird jedoch die bestehenden Herausforderungen nicht lösen. Eine bessere Steuerung der Migrationsströme innerhalb der Europäischen Union erfordert auch ein effizienteres Asylverfahren. Das bestehende gemeinsame Asylsystem hat sich in vielen Bereichen als nicht praxistauglich erwiesen.

Wir brauchen vor allem gemeinsame Verfahrensregeln und Aufnahmebedingungen innerhalb Europas. Nur dadurch verhindern wir, dass die Migranten sich das Land aussuchen, in dem es die meisten Anerkennungen oder die höchsten Sozialleistungen gibt.
Ein Migrant, der in die Slowakei oder nach Spanien kommt, soll eben nicht nach Deutschland weiterziehen.

Auch die Erstaufnahmeländer müssen in Zukunft weiter eine starke Rolle spielen. In Griechenland oder Italien müssen vor allem die Asylverfahren rasch und effizient durchgeführt werden. Es muss möglichst schnell Klarheit darüber herrschen, ob ein Flüchtling in Europa bleiben darf oder nicht.

Wenn feststeht, dass ein Flüchtling in Europa bleiben darf, sind faire Regeln für eine Verteilung unter den Mitgliedsstaaten notwendig. Der Europäische Rat hat bereits im vergangenen Jahr die für eine Relocation, also die Umsiedlung von Flüchtlingen, notwendigen Beschlüsse getroffen.

Deutschland hat Italien und auch Griechenland angeboten, dass wir uns mit mehreren hundert Flüchtlingen pro Monat an dieser legalen Umsiedlung beteiligen.
Und das trotz der Vielzahl von Flüchtlingen, die im letzten Jahr nach Deutschland gekommen sind. Jetzt sind auch die anderen Mitgliedstaaten am Zug, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden.

Ebenso wichtig ist es aber auch, dass die Flüchtlinge, die keines Schutzes bedürfen, rasch in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Auch an Europas Grenzen gilt die klare Botschaft, dass das europäische Asylrecht tatsächlich und effektiv durchgesetzt wird.

Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass selbst ein robuster EU-Außengrenzschutz nichts nützt, wenn die Menschen auf hoher See gerettet und dann aus Rechtsgründen nach Europa gebracht werden. Solange diese Praxis andauert, wird es auch Schlepper geben, die Flüchtlinge zu ihren hochgefährlichen Reisen über das Mittelmeer bewegen.

Aus diesem Grund zählt zu einer besseren Steuerung der Migrationsströme auch, dass wir mit den nordafrikanischen Staaten vergleichbare Abkommen wie mit der Türkei abschließen. Niemand der mit kriminellen Schleusern nach Europa gekommen ist, darf hier bleiben. Er muss wieder zurück in das Land gebracht werden können, von dem aus er zu seiner gefährlichen Reise über das Mittelmeer aufgebrochen ist.

Europa wiederum muss sich im Gegenzug verpflichten, legale Migration aus diesen Staaten zu ermöglichen. Aufgegriffene und aus Seenot gerettete Flüchtlinge könnten in Migrationszentren in Nordafrika gebracht werden. Von diesen Zentren aus, könnten schutzbedürftige Migranten dann legal nach Europa ausreisen.

Eine bessere Steuerung der Migrationsströme gelingt nur, wenn Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik besser miteinander verzahnt werden. Gerade die Außenpolitik und die Entwicklungshilfe müssen einen größeren Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Migration leisten.

Es genügt jedoch nicht, dass wir dort mehr Entwicklungshilfe einsetzen, wo es bei der Beseitigung der Fluchtursachen hilft. Vielmehr müssen wir auch klar machen, dass es weniger Entwicklungshilfe gibt, wo sich die Regierungen jeder Kooperation verweigern. Ich denke hier vor allem an die Rücknahme illegaler Migranten.

Immer noch weigern sich zahlreiche Herkunftsstaaten völkerrechtswidrig, ihre Staatsangehörigen zurück zu nehmen. Die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern muss zentrales Element unserer Außenpolitik werden.

Damit die Akzeptanz in der Bevölkerung für die tatsächlich Schutzbedürftigen erhalten bleibt, ist eine zeitnahe Rückkehr der Ausreisepflichtigen erforderlich. Die zu uns kommenden Menschen müssen verstehen, dass unser Aufenthaltsrecht auch tatsächlich und effektiv durchgesetzt wird.

In den vergangenen Jahren wurde zu oft der Eindruck erweckt, dass ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Ausgang eines Asylverfahrens möglich ist.
Auch dieser Umstand hat zu dem großen Migrationsdruck auf Deutschland wesentlich beigetragen.

Zurzeit werden in Deutschland über 160.000 Menschen geduldet. Duldung klingt wie ein Aufenthaltstitel. Es ist aber keiner. Geduldete Asylbewerber sind häufig abgelehnte Asylbewerber und eigentlich vollziehbar ausreisepflichtig.

Damit komme ich zurück zum Beginn meiner Rede. Die Integrationskraft einer jeden Gesellschaft ist endlich. Eine Gesellschaft, die hilft, hat ein zwingendes Interesse daran, die eigene Fähigkeit zur Hilfe und zur Integration nicht zu überfordern.

Unsere Integrationsbemühungen beziehen sich deshalb nur auf Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, nicht auf alle, die gekommen sind. Menschen ohne Bleibeperspektive müssen unser Land wieder verlassen. Das ist keine immer populäre Aufgabe. Sie ist aber wichtig und notwendiger Teil, auch vor dem Hintergrund der Steuerung der Migrationsströme.

Herzlichen Dank!

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