Albigs Vorschlag ist klar zurückzuweisen. Asylbewerber dürfen bereits nach dem dritten Monat arbeiten. Zum Schutz vor Dumpinglöhnen ist es daher nötig, dass die BA auch weiterhin prüft, ob ein in Frage kommender Arbeitsplatz nicht auch durch einen Inländer besetzt werden kann. Dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsverhältnisse vergleichbaren Standards genügen, ist ebenfalls entscheidend, um inländische Fachkräfte vor Konkurrenz zu schützen. Darüber hinaus wird damit sichergestellt, dass Flüchtlinge nicht in prekären Arbeitsverhältnissen ausgebeutet werden.“

Die Vorrangprüfung wird durch die BA in nur 48 Stunden durchgeführt und ist damit kein bürokratisches Hindernis. Ole Schröder kritisiert zudem die Vermengung der Themen Asyl und Fachkräfterekrutierung durch den Ministerpräsidenten. „Das humanitär begründete Recht auf Asyl und unser leistungsfähiges Zuwanderungsrecht für Fachkräfte sind zwei vollkommen verschiedene Themen, mit denen unterschiedliche Dinge geregelt werden.“

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