Vielmehr müsse es jetzt darum gehen die neuen Regelungen auch in allen EU-Mitgliedstaaten zu implementieren. Es sei dabei vor allen Dingen Aufgabe der Kommission die Mitgliedstaaten anzuhalten, für eine konsequente Umsetzung zu sorgen:

„Das neue europäische Asylrecht sieht einheitliche Standards vor, wie Asylverfahren durchzuführen sind. Damit ist es auch humanitär notwendig, dass das Verfahren dort durchgeführt wird, wo der Asylbewerber einreist. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen dieses Recht allerdings auch konsequent umsetzen.

Anders als oft geschildert, führe das europäische Asylsystem nicht zu einer einseitigen Überbelastung der Mitgliedstaaten, die an den Außengrenzen der EU liegen: „Deutschland führt ca. fünfmal so viele Asylverfahren durch wie Italien und gemeinsam mit Schweden über die Hälfte aller Verfahren in der EU.“

Aufgabe des Asylsystems sei es, schutzbedürftigen Menschen Zuflucht zu gewähren und nicht in erster Linie Fachkräften zu rekrutieren. Aber wie der Fall Azizi zeige, ist das europäische Asylsystem auch flexibel genug, gut qualifizierte Menschen in Deutschland zu halten.

Die Sicherung von Fachkräften hält Schröder darüber hinaus für eine wichtige Aufgabe: „Wir haben deshalb bereits durch Maßnahmen wie mit der Einführung der Blauen Karte EU alle Hürden für die Zuwanderung Hochqualifizierter aus Drittstaaten beseitigt“, so Schröder abschließend.

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