Verehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat am 25. Mai den Entwurf eines Integrationsgesetzes sowie einer Verordnung zu diesem Gesetz beschlossen. Wir wollen dieses Paket noch vor der Sommerpause in Bundestag und Bundesrat verabschieden.
Integration ist nichts, was man auf die lange Bank schieben könnte. Aus den Fehlern der Vergangenheit müssen wir lernen.
Wir wollen nicht, dass Menschen dauerhaft in unserem Land leben ohne unsere Sprache zu sprechen. Wir wollen nicht, dass sich Ghettos in den großen Städten bilden oder verfestigen.
Wir wollen, dass Integration gelingt!
Dazu ermöglichen wir den Menschen mit Bleibeperspektive den Spracherwerb, eine Ausbildung sowie die Beteiligung am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Wir erwarten dafür eigene Anstrengungen der Zugewanderten sowie ihren Respekt für unsere Werte und Regeln.
Es gilt der Grundsatz von Fördern und Fordern. Wir setzen mit diesem Gesetz deshalb Anreize für Schutzberechtigte und für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Wer diese Angebote annimmt und sich anstrengt, den belohnt das Gesetz.
Für die hoffentlich Wenigen, die sich unseren Angeboten aber renitent entziehen, wird es Einbußen geben.
Integration ist nicht nur eine Aufgabe der Aufnahmegesellschaft, sondern auch die Pflicht jedes Einzelnen. Integration kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen.
Das liegt gerade auch im Interesse der Menschen, die hier Fuß fassen möchten und die auf ein gutes Zusammenleben angewiesen sind.
Einige behaupten, das Gesetz sei von einem Geist des Misstrauens geprägt. Das weise ich zurück. Es gibt kein Misstrauen gegen alle, aber wir werden die schwarzen Schafe konsequent erkennen und an ihre Pflichten erinnern.
Das ist wichtig für die Aufnahmebereitschaft unserer Bevölkerung. Eine Gesellschaft, die hilft, hat ein zwingendes Interesse daran, die eigene Fähigkeit zur Hilfe und zur Integration nicht zu überfordern. In der Debatte müssen wir uns darüber bewusst sein, dass die Integrationskraft einer jeden Gesellschaft endlich ist.
Mit dem Gesetzentwurf verbinden wir drei zentrale Aussagen:
Erstens: Die Menschen, die in Deutschland bleiben werden, müssen früh unsere Sprache lernen.
Wir haben deswegen vorgesehen, dass der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs künftig schon im ersten Jahr eingelöst werden muss. Stärker als bisher werden wir zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.
Das Integrationskurssystem gestalten wir effizienter und transparenter: die Steuerung der Kurse wird verbessert, insbesondere der Zugang zu einem Integrationskurs. Außerdem stärken wir die besonders wichtige Wertevermittlung in den Integrationskursen.
Zweitens: Wir ändern die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wer als anerkannter Flüchtling ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland bekommen möchte, muss hierfür künftig sichtbare Integrationserfolge vorweisen. Für Flüchtlinge gilt damit das gleiche, wie für jeden anderen Ausländer im Übrigen auch.
Wir beenden damit die nicht mehr zeitgemäße Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Schutzberechtigte ohne irgendeine Integrationsvoraussetzung.
Aber auch hier gilt für uns wieder der Grundsatz von Fördern und Fordern: Schutzberechtigte, die sich besonders schnell und gut integrieren, können schneller als andere Ausländer das Daueraufenthaltsrecht bekommen. Das soll ihnen künftig nach nur drei Jahren zustehen.
Die dritte Aussage ist, dass wir früh ansetzen, um Parallelgesellschaften und Ghettobildung zu vermeiden.
Integration gelingt dort, wo auch eine soziale Mischung und Kontakt zur einheimischen Gesellschaft vorhanden sind. Wir haben deswegen für die Bundesländer die Möglichkeit einer Wohnsitzauflage geschaffen.
Mit dem Gesetz wird eine auf drei Jahre befristete Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land nach dem Königsteiner Schlüssel eingeführt. Anerkannten Flüchtlingen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, kann künftig der Wohnort zugewiesen werden.
Damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine integrationsfördernde Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland.
Unsere guten Erfahrungen mit Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er Jahren haben gezeigt, wie wichtig eine Verteilung zur Verhinderung einer Brennpunktbildung ist.
Ich appelliere deshalb an die Länder, sich bereits jetzt auf die konsequente Anwendung der Wohnortzuweisung vorzubereiten und nicht wie einzelne es tuen, noch länger öffentlich über deren Nutzen für die Integration zu debattieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Integration der Flüchtlinge, die hier bleiben dürfen, liegt in unser allem Interesse. Wenn wir diese Aufgabe vernünftig angehen, kann die Integration der vielen Schutzberechtigten gelingen. Das Integrationsgesetz stellt hierfür die richtigen Weichen.
Vielen Dank.