Bei der Auswahl der Schutzbedürftigen werden neben anderen Faktoren auch familiäre Beziehungen nach Deutschland eine Rolle spielen.

Um aus über einer Million betroffenen Menschen und damit potentiellen Aufnahmekandidaten 5.000 Schutzbedürftige auswählen zu können, arbeitet die Bundesregierung eng mit dem Hohen Kommissar für Flüchtlingsfragen der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammen. Flüchtlinge, die sich für eine Aufnahme bei Verwandten in Deutschland interessieren oder Personen in Deutschland, die ihr Interesse an der Einbeziehung / Aufnahme ihrer syrischen Verwandten im Rahmen des Programms bekunden wollen, müssen sich mit dem UNHCR in Verbindung setzen.

Der UNHCR hat für in Deutschland lebende Verwandte und für syrische Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland eine Informationshotline eingerichtet sowie eine Internetseite zur Verfügung gestellt, auf der entsprechende Interessenbekundungen erfasst und die erforderlichen Personaldaten des Flüchtlings und seiner Verwandten aufgenommen werden. Der UNHCR wird auf der Grundlage dieser Daten entsprechend der Schutzbedürftigkeit eine Vorauswahl treffen und die ausgewählten Dossiers dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorlegen.

Die Formulare des UNHCR finden Sie unter www.unhcr.de unter
http://www.unhcr.de/index.php?id=949 (deutschsprachige Version) sowie
http://www.unhcr.de/index.php?id=950 (englischsprachige Version)“

Infohotline des UNHCR: Rufnummer (030) 202 202 21

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine direkte Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht möglich ist. Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten des UNHCR.

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