Ole Schröder: Arbeitnehmerdaten werden in Zukunft besser geschützt
eingestellt am 26.08.2010
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder bezeichnet den gestern im Bundeskabinett verabschiedeten und von ihm für das Bundes-innenministerium mitverhandelten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes als wichtigen Schritt, um die Arbeitnehmer besser vor Eingriff in ihre Daten zu schützen: „Der Gesetzentwurf trägt zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. Es werden erstmals Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen aufgestellt. So wird zum Beispiel die heimliche Überwachung von Mitarbeitern mit Videokameras untersagt.“
Der Gesetzentwurf trifft insbesondere Regelungen zum Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und zur offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten. Um den Schutz der Beschäftigtendaten nachhaltig zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf außerdem strenge Voraussetzungen für die Datenerhebung ohne Kenntnis der Beschäftigten vor.
Schröder weist aber darauf hin, dass es wichtig ist, auch die Interessen der Arbeitgeber mit dem Gesetz zu berücksichtigen: „Wir haben während der Abstimmungen innerhalb der Regierung sehr darauf geachtet, dass die Regelungen nicht einseitig getroffen werden. Der Gesetzentwurf verbessert insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz, gibt den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen Korruption an die Hand.
Natürlich kann ein solches Gesetz nicht jeden Einzelfall im Detail regeln, einige Fragen bedürfen auch weiterhin der Klärung durch die Rechtsprechung bedürfen“, so Schröder abschließend.